Dass Verbrechen schläft nicht. NIE. Besonders nachts ist das Risiko überfallen zu werden nicht unerheblich.
Frauen trauen sich in den Nachtstunden kaum noch auf die Strasse. (Sexuelle)-Belästigungen sind leider schon fast an der Tagesordnung. Die Polizei ist so gut wie machtlos.
Das Gesetz schreibt vor welche Massnahmen zum Selbstschutz legal sind. Die Auswahl ist jedoch gering und zum Teil auch hart an der Grenze des Erlaubten. Teilweise sind solche „Waffen“ auch nicht ganz ungefährlich.
Ebenso sind Selbstverteidigungs-(Waffen) auch erst für Menschen ab 18 Jahren frei verkäuflich. Dies ist natürlich besonders für junge Frauen/Mädchen ein erhebliches Handicap, insbesondere da sie zu der meistgefährdeten Personengruppe zählen.
Was ist zur Selbstverteidigung erlaubt und was nicht?
Legale Waffen zur Selbstverteidigung sind rar und oft mit Einschränkungen und Nachteilen verbunden.
Beispielsweise darf eine Teleskop-Schlagrute in öffentlichen Gebäuden nicht getragen werden. Der Erwerb ist erst ab 18 Jahren erlaubt zudem braucht es einige Übung um damit umgehen zu können.
Ein Selbstverteidigungsschirm kann zwar jedermann erwerben ist aber umständlich mitzuführen. Solche Schirme sind verstärkt und können als Schlagwaffe genutzt werden.
Eine brauchbare Option sind Handtaschenalarme. Auf Knopfdruck ertönt ein extrem lauter Alarm von bis zu 120 Dezibel. In unbewohnten Gegenden aber nicht sehr hilfreich.
Bekannt ist ebenfalls Tränengas. Allerdings sind etwa 20% aller Menschen immun dagegen. Auch die Handhabung ist nicht ganz einfach. Somit ist Tränengas für den eigenen Privatschutz eher weniger empfehlenswert.
Eine weitere Option sind dann noch Gaspistolen, allerdings ebenfalls nicht wirklich empfehlenswert. Erwerbbar sind Gaspistolen ab 18 Jahren. Der entweichende Druck kann zu Selbstverletzungen führen. Gaspistolen sehen täuschend echt aus, es besteht die Gefahr dass eine Situation schnell eskalieren kann.
Pfefferspray die beste Alternative zum Selbstschutz
Auf was sollte beim Kauf von Pfefferspray geachtet werden? Auch hier hat der Gesetzgeber die Finger im Spiel. Nicht alles was angeboten wird entspricht den gesetzlichen Normen.
Rein theoretisch sind Pfeffersprays als Tierabwehrspray gedacht. Also um sich gegen aggressive Tiere, insbesondere Hunde zu schützen. So muss laut Gesetz klar deklariert sein dass es sich um einen Tierabwehr-Pfefferspray auf der Basis von OC handelt. OC ist der Kürzel für den Pfefferextrakt (Oleoresin capsicumauf) auf ungiftiger Basis. So verfügen hochwertige Pfeffersprays über einen Anteil von etwa 2% MC.
Der freie Verkauf von Tierabwehr-Pfefferspray unterliegt keiner Altersgrenze. Nimmt man es mit dem Gesetz genau, so dürften auch Pfeffersprays zu Fussballspielen oder auch zu Konzerten nicht mitgeführt werden.
Grundsätzlich erfüllt der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen den Straftatbestand der Körperverletzung. Gesundheitlich Schäden können nicht ganz ausgeschlossen werden.
Kann eine Notwehrsituation belegt werden wird jedoch kein Richter daraus ein Problem kreieren.
Einfachste Handhabung, sicherer Schutz gegen Angreifer
Mit nur knapp 10 Euro kann die wohl wirksamste „Waffe“ gegen Angriffe frei käuflich erworben werden.
Der Markt führt unterschiedliche Produkte. So gibt es Pfefferspray als Sprühnebel die eine Reizstoffwolke von rund 3 Metern erzeugen können. Allerdings ist Vorsicht geboten. Wer sich nicht rechtzeitig zurück zieht läuft Gefahr selbst etwas davon abzubekommen.
Etwas weniger Risiko sich selbst zu kontaminieren bietet Pfefferspray-Gel. Dieser wird einem potentiellen Angreifer möglichst auf den Brustbereich gesprüht. Die Reizstoffe werden erst dann frei gegeben wenn der Gel auf den Körper des Angreifers trifft. Der Nachteil von Gel ist nicht nur der etwas höhere Preis. Man muss den Angreifer auch näher an sich heran lassen. Der Strahl von Gel reich maximal etwa drei Meter.
Am weitesten reicht ein sogenannter Stream Pfeffer-Spray mit etwa 5 Metern. So kann man schon recht früh einen Angreifer auf Distanz halten. Zum richtigen Umgang gehört etwas Übung. Insgesamt gesehen ist dieser Pfeffer-Spray am effektivsten.
Zum üben bietet der Handel Trainings-Spray OHNE Reizstoffe.
Pfefferspray ist kein Spielzeug und darf wirklich nur im Notfall angewendet werden. Dann dürfte es auch rechtlich keine Probleme geben wenn ein Angreifer so dreist sein sollte die sich verteidigende Person einzuklagen.